Normen und Gesetze.

Häufige Fragen zu 44. und 13. BImSchV, BetrSichV sowie WHG/AwSV.

Gesetzliche Vorgaben im Umwelt- und Anlagenbetrieb sind komplex – und betreffen Betreiber oft direkt über Grenzwerte, Prüfpflichten und Dokumentation. In diesem FAQ finden Sie kompakte Antworten zu den wichtigsten Regelwerken rund um Feuerungs- und Kesselanlagen.

Häufig gestellte Fragen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick.

Warum sind Normen und Gesetze beim Betrieb von Feuerungs- und Kesselanlagen so relevant?

Im deutschen Industrie- und Umweltbereich gelten zahlreiche Vorgaben zu Umweltschutz, Anlagensicherheit und Betriebssicherheit. Für Betreiber geht es dabei vor allem um zwei Dinge: Grenzwerte einhalten und rechtssicher dokumentieren, damit der Betrieb dauerhaft gesetzeskonform bleibt

Übersicht Normen und Gesetze

Welche Anlagen fallen unter die 44. BImSchV – und was ändert sich für Betreiber?

Die 44. BImSchV gilt für mittelgroße Feuerungsanlagen im Bereich 1 bis 50 MW Feuerungswärmeleistung (nationale Umsetzung der MCP-Richtlinie). 

Für Betreiber können u. a. neue bzw. verschärfte Grenzwerte, kürzere Messintervalle, zusätzliche Nachweis-/Dokupflichten und eine Registrierung bei der Überwachungsbehörde relevant werden.

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Was ist der Unterschied zwischen Bestandsanlage und Neuanlage nach 44. BImSchV?

Die 44. BImSchV unterscheidet klar zwischen Bestands- und Neuanlagen – u. a. anhand von Inbetriebnahme- bzw. Genehmigungszeitpunkten. Davon hängen Grenzwerte und Pflichten ab. 

Zudem können Übergangsregelungen (z. B. ab 01.01.2025) Bestandsanlagen betreffen und müssen anlagenspezifisch geprüft werden.

Wofür steht die 13. BImSchV – und wen betrifft sie?

Die 13. BImSchV regelt Großfeuerungsanlagen mit mehr als 50 MW Feuerungswärmeleistung. Sie setzt u. a. Anforderungen aus der Industrieemissionsrichtlinie (IED) um und bringt typischerweise anspruchsvolle Grenzwerte, erweiterte Emissionsmessung, Anforderungen an Abgasreinigung/SCR-Betrieb, sowie Pflichten zu Überwachungsplanung und Berichterstattung mit sich.

Mehr Informationen zur 13. BImSchV

Was regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bei Kessel- und Feuerungsanlagen?

Die BetrSichV betrifft u. a. überwachungsbedürftige Anlagen wie Dampfkessel, Druckbehälter, Leitungen und brennstoffführende Komponenten. 

Betreiber müssen Gefährdungen erkennen/bewerten, Schutzmaßnahmen ableiten und dokumentieren – inkl. Gefährdungsbeurteilung, Instandhaltungskonzepten, Betriebsanweisungen und Prüfplanung nach anerkannten Regeln der Technik.

Mehr Informationen zur BetrSichV

Welche Prüfungen sind nach BetrSichV typisch – und welche Rolle spielt eine ZÜS?

Je nach Anlagenkategorie und Betriebsbedingungen sind wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben, häufig durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). 

Die konkreten Intervalle hängen u. a. von Druckstufe/Medium/Betriebsart ab und sollten frühzeitig in die Prüf- und Instandhaltungsplanung aufgenommen werden.

Was bedeutet WHG/AwSV für Betreiber – und wobei kann SAACKE unterstützen?

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt den Schutz der Gewässer. Betreiber sind verpflichtet, Gewässergefährdungen zu vermeiden und entsprechende Maßnahmen zu organisieren; häufig erfolgt die Umsetzung über Fachbetriebe nach § 62 WHG in Verbindung mit der AwSV. 

SAACKE ist als WHG-zertifizierter Fachbetrieb aufgestellt und unterstützt entlang des WHG-Konzepts – von Planung über Montage/Inbetriebnahme bis Wartung und Umbau.

Mehr Informationen zum WHG

Gibt es Schulungen, die Betreiber bei Normen und Pflichten im Kesselbetrieb unterstützen?

Ja. Im Seminar „Kesselbetriebstechnik“ werden u. a. die Novellierung der 13. und 44. BImSchV, Betreiberpflichten, BetrSichV, sowie Themen rund um Brenner-/Kesseltechnik behandelt.

Zusätzlich kann die Teilnahme als vorschriftskonformes Zertifikat im Hinblick auf § 12 BetrSichV dienen (Unterweisung/Nachweis gegenüber Behörden).

Zu den Terminen

Welche Rolle spielen Zertifikate und Qualifikationen in diesem Kontext?

Zertifikate und Qualifikationen helfen, Anforderungen an Qualität, Dokumentation und Ausführung nachvollziehbar zu belegen – je nach Thema z. B. im Bereich Qualitätsmanagement, Schweißtechnik oder als WHG-Fachbetrieb. 

Eine Übersicht der aktuellen Nachweise und Zertifikate finden Sie auf unserer Zertifikate-Seite.

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